Web-Entwicklung

Wir verfügen über ein Netzwerk an Online-Profis und Web-Entwicklern. Wir gestalten eine individuelle Internetseite für Sie. Dabei übernehmen wir gern die Konzeption und Redaktion aus ganzheitlicher Sicht.

Die Ansprüche an Web-Angebote werden immer anspruchsvoller. Digitale Barrierefreiheit regeln die Richtlinien „WCAG“ und „BITV“ per Gesetz. Das betrifft vor allem öffentliche Stellen.

Doch auch für andere Unternehmen lohnt es sich. Denn durch eine barrierearme Internetseite können Sie mehr Kunden erreichen.

Menschen können durch verschiedene Behinderungen eingeschränkt sein. Zum Beispiel beim Sehen, Hören, Bewegen oder beim Verarbeiten von Informationen. Wann ist eine Internetseite barrierefrei? Vor allem dann, wenn alle Inhalte trotz Beeinträchtigung genutzt werden können.

Gründe für eine barrierefreie Internetseite

Erreichen Sie mehr Menschen!

Wir leben in einer vielfältigen Gesellschaft. Barrierefreie Informationen sind wichtig für eine erfolgreiche Kommunikation.

Machen Sie Ihre Kunden zufriedener!

Gute Bedienbarkeit macht Inhalte zugänglicher und allen mehr Spaß!

Erhöhen Sie Ihre Reichweite!

Suchmaschinen belohnen Barrierefreiheit im Internet. Denn bei Google und anderen Suchmaschinen werden Sie so schneller gefunden.

Werden Sie zum Vorbild!

Ob gesetzlich vorgeschrieben oder nicht – Tragen Sie zu digitaler Teilhabe bei!

Rechtlicher Rahmen

WCAG 2.0

Alle öffentlichen Stellen der Europäischen Union müssen Barrierefreiheit im Netz umsetzen. Sie müssen einen barrierefreien Zugang zu ihren Internetseiten sicherstellen. Das betrifft auch mobile Anwendungen sowie das Intranet und Downloads.

Das alles regelt eine Richtlinie der EU, die WCAG. “WCAG” ist eine Abkürzung des englischen Begriffes “Web-Content-Accessibility-Guidelines”. Die EU-Richtlinie heißt korrekt: “Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Internetseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.”

Vier Grundprinzipien werden darin beschrieben. So sollte eine Internetseite nach “WCAG” gestaltet sein:

wahrnehmbar

bedienbar

verständlich

robust

BITV 2.0

Die „BITV“ ist eine deutsche Verordnung. Sie soll eine barrierefreie Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz schaffen.

Diese Verordnung regelt ganz konkret, welche Anforderungen an öffentliche Internetseiten gestellt werden. Sie gilt für Deutschland und öffentliche Stellen wie zum Beispiel Behörden.

Online-Marketing

Mit Online-Marketing machen Sie Ihren Auftritt im Netz noch erfolgreicher. Unser Netzwerk von Internet-Experten macht es möglich. Wir bieten:

• Internet-Werbung, zum Beispiel Banner

• E-Mail-Marketing, zum Beispiel Newsletter

• Suchmaschinenoptimierung (SEO=Search Engine Optimizing)

• Suchmaschinenwerbung (SEA=Search Engine Advertising), zum Beispiel Google Ads

• Soziale Medien (Social Media), zum Beispiel facebook, Twitter, Instagram

• Partner-Marketing (Affiliate)

Vorteile: Für viele dieser Möglichkeiten können Sie Kosten und Nutzen klar abwägen. Fast alle Maßnahmen sind sehr gut messbar, Erfolge können direkt erfasst werden.

Ab ins Netz!

Sie brauchen Beratung oder ein konkretes Angebot? Wir beraten Sie gern!

"Barrierearm im Netz? Das ist kein Luxus, sondern eine Selbsverständlichkeit!"

selbstverständlich, Agentur für barrierefreie Kommunikation